In Arbeit – eine Auswahl
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2021 - | Baugenossenschaft Linth-Escher
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2019 - | Baurechtsverträge für gemeinnützige Wohnbauträger
Städte und Gemeinden geben ihren Boden meistens nur noch in der Form einer Baurechtsdienstbarkeit und für eine ganz eng umschriebene Nutzung ab - so etwa zur Erstellung von preisgünstigem Wohn- oder Gewerberaum. Aufgrund des förderalistisch geprägten Notariats- und Grundbuchwesens sowie den sehr unterschiedlichen Bedarfs- und Interessenlagen müssen diese Verträge stets auf die konkreten Gegebenheiten zugeschnitten werden. Es ist zu beachten, dass mit dem Baurechtsvertrag ein mindestens 30 und längstens 100 Jahre dauerndes und grundsätzlich «änderungsfeindliches» Rechtsverhältnis begründet wird. Neben den gesetzlich vorgegebenen Inhalten sollte den Investitions- und Erneuerungszyklen, den sich während der Vertragsdauer allenfalls stark verändernden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen Rechnung getragen werden und es soll die Möglichkeit gewahrt bleiben, Mittel der Wohnbauförderung (z.B. Fonds-de-Roulemont) in Anspruch nehmen zu können. CONPORT AG erarbeitet(e) mit verschiedenen Städten und Gemeinden sowie Wohnbaugenossenschaften Baurechtsverträge für gemeinnützige Wohnbauträger. |
2017 - | Stadt Thun - Planungsamt - «Anlaufstelle genossenschaftlicher Wohnungsbau Stadt Thun»
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2019 -
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